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Schulordnung

"Die Würde des Menschen ist unantastbar."

So steht es in Artikel 1 unseres Grundgesetzes.

Das heißt,

  • dass wir, gleich welcher Herkunft, welcher Hautfarbe, welchen Glaubensbekenntnisses, welchen Alters und Geschlechts, in gegenseitigem Respekt und gegenseitiger Toleranz uns begegnen, leben und arbeiten;
  • dass wir die körperliche und seelische Unversehrtheit des Anderen respektieren, weil auch wir selbst so respektiert werden wollen.

Zur Wahrung der Würde des Menschen gehört auch das Recht und die Pflicht auf Bildung.

Das heißt,

  • dass wir uns nach allen Kräften bemühen, den angebotenen Lehrstoff in uns aufzunehmen;
  • dass wir den Anderen nicht daran hindern, Gleiches tun zu können;
  • dass wir auch die Dinge, die zur Erlangung der Bildung erforderlich sind, schonend behandeln.

Unabdingbarer Bestandteil der Würde des Menschen ist auch sein Recht auf Freude.

Das heißt,

  • dass wir mit positiver Einstellung unsere schulische Arbeit angehen, denn nur dann stellen sich Freude und auch Erfolg ein;
  • dass wir nicht vergessen, dass wir Freude nicht nur selbst empfinden und empfangen, sondern diese auch anderen - den Eltern, den Mitschülern, den Lehrern - schenken können.

Im Einzelnen heißt das unter anderem Folgendes:

 1. Allgemein

Wir respektieren und achten die Meinungen und Lebensweisen anderer.

  • Wir wollen, dass niemand in der Schule körperlich oder persönlich verletzt wird.
  • Wir halten die Augen offen und fühlen uns mitverantwortlich.
  • Wir tragen die Verantwortung für unser eigenes Handeln.
  • Wir helfen unseren Mitschülern.
  • Wir möchten uns in der Schule wohl fühlen und halten das Schulgelände und die Klassenräume sauber.
  • Wir achten unsere eigenen Sachen und das Eigentum anderer, beschädigen nichts und nehmen nichts weg.
  • Wir halten die Hygienevorschriften ein (siehe Schulhygieneplan).

 2. Unterricht

Im Unterricht ist dem Lehrer Folge zu leisten. Gegenseitiger Respekt ist die Grundlage für angenehme Atmosphäre und gute Lernvoraussetzung.

  • Wir sorgen für einen störungsfreien Unterrichtsablauf.
  • Wir kommen pünktlich und vorbereitet in den Unterricht.
  • Wenn die Lehrkraft nicht nach 5 Minuten im Unterricht ist, muss im Sekretariat nachgefragt werden.

 3. Zeiten außerhalb des Unterrichtes

  • Die Pause ist zur Erholung der Schüler und Lehrer da.
  • Wir halten uns in der großen Pause, außer bei Regen, im Freien auf.
  • Wir haben den Anweisungen der Aufsicht Folge zu leisten!
  • Die 5-Minuten Pausen dienen zum evtl. Raumwechsel und zur Vorbereitung auf den folgenden Unterricht.
  • Wir verlassen das Schulgelände nicht ohne Genehmigung!

Wenn wir gegen diese Schulordnung verstoßen, werden wir angemessen zur Rechenschaft gezogen.

 Schlüchtern, den 01.08.2007

Schulleiter:    Fleck

Elternbeirat:    Blum                               Schülervertretung:  Freundlieb

Anhang zur Schulordnung

1. Nachfolgende Festlegungen können jederzeit durch Ergänzungen und Streichungen aktualisiert werden.

2. Bei Verstößen gegen die Schulordnung liegen die Art und Weise und der Umfang der Maßnahmen im Wesentlichen im Ermessen eines jedes Pädagogen.

So erfolgt die Erteilung schriftlicher Tadel frei von Schematismus und Formalismus.

Es ist den Lehrkräften grundsätzlich freigestellt, einen solchen zu erteilen oder andere pädagogische Maßnahmen zu ergreifen. Die Verpflichtung zur Erteilung eines schriftlichen Tadels besteht insbesondere für die Fälle massiver Störung des sozialen Friedens und bei der Erfüllung strafrechtlich relevanter Tatbestände.

 3. Es wird festgelegt:

a.) Für alle Schulangelegenheiten der Schüler ist zunächst der Klassenlehrer/die Klassenlehrerin zuständig, danach sind es die Schulleitung bzw. das Sekretariat.

b.) Waffen, artentsprechende Gegenstände und Messer (auch Attrappen) dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden.

c.) Mitgebrachte Handys müssen ausgeschaltet bleiben. Die Benutzung ist in der Schulzeit nur nach vorheriger Genehmigung durch eine Lehrkraft erlaubt.

d.) Die Bedienung von elektrischen und elektronischen Geräten erfordert eine Genehmigung und Einweisung durch eine Lehrkraft. Die Benutzung von mitgebrachten Walkmans oder ähnlichen Geräten, z.B. MP3-Player, ist bei Anweisung einer Lehrkraft und im Rahmen des damit verbundenen Einatzes im Unterrichtes erlaubt.

e.) Einbehaltene Gegenstände aus 3b.) , 3c.) und 3d.) werden von den Eltern bei dem betreffenden Lehrer abgeholt.

f.) Schneeballwerfen ist verboten.

g.) Falls Schüler Geld oder Wertsachen zur Schule mitbringen, übernimmt die Schule bei Verlust oder Beschädigung keine Haftung.

h.) Die Neubauterrasse, das Foyer der Aula und die Bereiche hinter dem Neubau und rund um die Sporthalle sind für die Schüler ohne Aufsicht gesperrt.


Anschrift

Stadtschule Schlüchtern
Lotichiusstraße 29
36381 Schlüchtern
T: 06661 - 911 20
F: 06661 - 911 29 9

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